Alles, was Sie zur Pflege wissen sollten

Wird für die Pflege eines Angehörigen Unterstützung benötigt, stehen anfänglich viele Fragezeichen im Raum!

Antworten auf die dringendsten Fragen finden Sie hier, Sie können sich aber auch jederzeit direkt an uns wenden.

AssistyCare Kängurus

Das sind wir

Unsere Mission ist eine bessere Pflege für Hilfebedürftige und bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegemitarbeiter.

Mit Assisty Care stellen wir uns völlig neu auf und wagen den Sprung in eine neue Pflege. Wir erzählen Ihnen hier, von unseren Ideen, berichten von unseren Leistungen, Mitarbeitern und Standorten und vom Assisty Känguru.

Känguru News

Hier finden Sie die aktuellen Informationen vom Känguru, hilfreiche Tipps und auch unsere positives Vibes fürs Wochenende.

Leistungen im Überblick

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Kategorie: fachinformationen

Vertragspartner sind der Pflegedienst und der Pflegebedürftige. Nur pflegebedürftige Person können Vertragspartner sein, denn der Vertragspartner ist zahlungspflichtig. Die Unterschrift kann aber auch eine bevollmächtigte Person geben. Wir empfehlen dann mit „in Vertretung“ zu unterzeichnen.

Die Pflegeleistungen müssen so genau wie möglich beschrieben werden. Beachten Sie auch die Nennung der Häufigkeit und die Tage an denen die Leistungen erbracht werden. Die Nennung des Pflegegrades oder des Moduls reicht nicht aus. Je genauer eine Leistung beschrieben wird, desto weniger Missverständnisse gibt es.

Die Kosten für die Leistungen sind so genau wie möglich aufzulisten. Hier sollte genannt werden, wer die Kosten welcher Leistungen übernimmt (Pflegekassen, Pflegebedürftige oder andere Institutionen).

TIP: Extrakosten wie Sonn- und Feiertagszuschläge müssen gesondert aufgelistet werden.

Die Gesamtkosten müssen neben den Einzelkosten auch ersichtlich sein. Änderungen der Preise sollten schriftlich angekündigt werden und dann mit den Pflegekassen abgesprochen werden.

Der Pflegebedürftige hat das Recht, alle Leistungen zu dokumentieren und gegenzeichnen zu lassen. Diese Nachweise sind für die Rechnungslegung entscheidend.

TIP: Haben Sie keine Hemmungen, Fragen zu stellen, wenn etwas unklar ist.

Kategorie: fachinformationen
  1. Sie stellen einen Erstantrag bei der Pflegekasse, die den Krankenkassen angegliedert sind. In einem Brief oder in einem Anruf schildern Sie ihr Anliegen. Daraufhin erhalten Sie die Unterlagen für die beantragung schriftlich zu gesendet. Auch eine Online-Antragstellung ist bei einigen Krankenkassen bereits möglich.
  2. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse sendet einen Gutachter zu Ihnen als Antragsteller. In diesem Gespräch wird besprochen, welche Leistungen in welchem Umfang benötigt werden.

TIP: Bitte beachten Sie, dass bei diesem Gespräch Angehörige oder Helfende anwesend sind. Hilfreich ist auch, die Begutachtung mit dem Gutachter eines Pflegedienst es durchführen zu lassen.

  1. Es gibt sechs Lebensbereich, die geprüft werden:
  • Mobilität
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  1. Mit einem Punktesystem zwischen 0 und 5 Punkten für verschiedene Leistungssstufen bewertet der Gutachter die Fähigkeiten des Antragstellenden. Aus der Punkteanzahl ergibt sich dann einer von fünf Pflegegraden.
  2. Wenn Sie sich nicht richtig eingestuft fühlen, legen Sie bitte einen Widerspruch ein.

TIP: Hilfreich ist auch die Beratung bei einem Pflegestützpunkt! Die Kontaktdaten finden Sie hier www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de

Kategorie: leistungen

Unsere Wohnanlagen in Halle, Köthen und Lützen bieten Ihnen senioren- und rollstuhlgerechten
Wohnraum und einen exzellenten Betreuungsservice.

Sie finden hier Kontakt, kulturelle Angebote, führen aber weiterhin ihren Haushalt selbst.

Wird Pflege nötig, sind wir für Sie da.

Kategorie: leistungen

In ganz Halle (Saale) sind wir für Sie mit unserem ambulanten Pflegedienst unterwegs.

Unser Ziel ist es, dass ältere und pflegebedürftige Menschen, solange es möglich ist, in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können.

Wir unterstützen Sie und Ihre Lieben bei allen Belangen.

Kategorie: fachinformationen

Pflegegrad 1 = geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegesachleistungen: kein Anspruch
  • Pflegegeld: kein Anspruch
  • Tages- und Nachtpflege: kein Anspruch
  • Kurtzeitpflege: kein Anspruch
  • Verhinderungspflege: kein Anspruch
  • Entlastungsgeld: 125 €
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 € pro
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.

Pflegegrad 2 = erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bei der Kommunikation oder Gestaltung des Alltagslebens

  • Pflegegeld: 316 € p.M.
  • Pflegesachleistung: 724 € p.M.
  • Tages- und Nachtpflege: 689 € p.M.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € p.M.
  • Verhinderungspflege: 1.612 € p.A.
  • Entlastungsgeld: 125 € p.M.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.

Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegeld: 545 € p.M.
  • Pflegesachleistung: 1.363 € p.M.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.298 € p.M.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € p.M.
  • Verhinderungspflege: 1.612 € p.A.
  • Entlastungsgeld: 125 € p.M.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.

Pflegegrad 4 die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • Pflegegeld: 728 € p.M.
  • Pflegesachleistung: 1.693 € p.M.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.612 € p.M.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € p.M.
  • Verhinderungspflege: 1.612 € p.A.
  • Entlastungsgeld: 125 € p.M.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.

Pflegegrad 5 deutet auf die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung hin.

  • Pflegegeld: 901 € p.M.
  • Pflegesachleistung: 2.095 € p.M.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.995 € p.M.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € p.M.
  • Verhinderungspflege: 1.612 € p.A.
  • Entlastungsgeld: 125 € p.M.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.
Kategorie: leistungen

Sie können sich bei uns immer auf die beste Qualifizierung unsere Mitarbeiter verlassen.

Zudem beraten wir Sie umfassende, im Umgang bei komplexen Krankheitsbildern oder bei schwierigen Antragsverfahren.

Wenn Sie Fragen und Hinweise haben, melden Sie sich gern bei uns.

Kategorie: fachinformationen

Die Entlastungsleistung ist eine zweckgebundene Zusatzleistung nach dem Pflegestärkungsgesetz II für Hilfebedürftige und zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Anspruch auf die Entlastungsleistung haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad.

Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Die Entlastungsleistung wird in einer Höhe 125 € pro Monat gewährt. Restbeträge können auf den Folgemonat übertragen werden.

Beträge, die am Ende des Jahres nicht benötigt wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Anschließend verfällt der Restbetrag.

Die Entlastungsleistung wird über eine Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden durch die Pflegekasse erstattet.

Weiter Informationen gibt es bei unseren Mitarbeitern von AssistyCare oder bei den Pflegekassen oder beim Bundesministeriums für Gesundheit.

Kategorie: leistungen

Wir stehen Betroffenen und Angehörigen zur Seite, wenn die medizinischen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Wir begleiten unheilbar Kranke und Sterbende und sind auch für die sorgenden Angehörigen eine Stütze.

Kategorie: leistungen

In unserer Tagespflege betreuen wir Hilfebedürftige bei den alltäglichen Aufgaben und unterstützen Sie in Ihrer Eigenständigkeit mit einem Pflege- und Kochdienst.

Unsere Mitarbeiter vor Ort stehen Ihnen ebenso zur Verfügung wie Ruheräume und ein zuverlässiger Fahrdienst.

Kategorie: leistungen

Auch ein pflegender Angehöriger kann aus Krankheit, aus beruflichen Gründen oder aufgrund von Erholungsurlaub ausfallen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege. Auch dann sind wir für Sie da!

Kategorie: fachinformationen

Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Kategorie: fachinformationen

Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung muss die Pflegekasse einen Beratungstermin ermöglichen.

Innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragstellung muss die Pflegekasse entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. In akuten Fällen ist eine Entscheidung innerhalb einer Woche fällig.

TIP: Braucht die Pflegekasse zu lang, stehen dem Antragsteller sofort 70 € pro Woche als Pauschale zu.

Die häufigsten Fragen

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Kategorie: fachinformationen

Vertragspartner sind der Pflegedienst und der Pflegebedürftige. Nur pflegebedürftige Person können Vertragspartner sein, denn der Vertragspartner ist zahlungspflichtig. Die Unterschrift kann aber auch eine bevollmächtigte Person geben. Wir empfehlen dann mit „in Vertretung“ zu unterzeichnen.

Die Pflegeleistungen müssen so genau wie möglich beschrieben werden. Beachten Sie auch die Nennung der Häufigkeit und die Tage an denen die Leistungen erbracht werden. Die Nennung des Pflegegrades oder des Moduls reicht nicht aus. Je genauer eine Leistung beschrieben wird, desto weniger Missverständnisse gibt es.

Die Kosten für die Leistungen sind so genau wie möglich aufzulisten. Hier sollte genannt werden, wer die Kosten welcher Leistungen übernimmt (Pflegekassen, Pflegebedürftige oder andere Institutionen).

TIP: Extrakosten wie Sonn- und Feiertagszuschläge müssen gesondert aufgelistet werden.

Die Gesamtkosten müssen neben den Einzelkosten auch ersichtlich sein. Änderungen der Preise sollten schriftlich angekündigt werden und dann mit den Pflegekassen abgesprochen werden.

Der Pflegebedürftige hat das Recht, alle Leistungen zu dokumentieren und gegenzeichnen zu lassen. Diese Nachweise sind für die Rechnungslegung entscheidend.

TIP: Haben Sie keine Hemmungen, Fragen zu stellen, wenn etwas unklar ist.

Kategorie: fachinformationen
  1. Sie stellen einen Erstantrag bei der Pflegekasse, die den Krankenkassen angegliedert sind. In einem Brief oder in einem Anruf schildern Sie ihr Anliegen. Daraufhin erhalten Sie die Unterlagen für die beantragung schriftlich zu gesendet. Auch eine Online-Antragstellung ist bei einigen Krankenkassen bereits möglich.
  2. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse sendet einen Gutachter zu Ihnen als Antragsteller. In diesem Gespräch wird besprochen, welche Leistungen in welchem Umfang benötigt werden.

TIP: Bitte beachten Sie, dass bei diesem Gespräch Angehörige oder Helfende anwesend sind. Hilfreich ist auch, die Begutachtung mit dem Gutachter eines Pflegedienst es durchführen zu lassen.

  1. Es gibt sechs Lebensbereich, die geprüft werden:
  • Mobilität
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  1. Mit einem Punktesystem zwischen 0 und 5 Punkten für verschiedene Leistungssstufen bewertet der Gutachter die Fähigkeiten des Antragstellenden. Aus der Punkteanzahl ergibt sich dann einer von fünf Pflegegraden.
  2. Wenn Sie sich nicht richtig eingestuft fühlen, legen Sie bitte einen Widerspruch ein.

TIP: Hilfreich ist auch die Beratung bei einem Pflegestützpunkt! Die Kontaktdaten finden Sie hier www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de

Kategorie: leistungen

Unsere Wohnanlagen in Halle, Köthen und Lützen bieten Ihnen senioren- und rollstuhlgerechten
Wohnraum und einen exzellenten Betreuungsservice.

Sie finden hier Kontakt, kulturelle Angebote, führen aber weiterhin ihren Haushalt selbst.

Wird Pflege nötig, sind wir für Sie da.

Kategorie: leistungen

In ganz Halle (Saale) sind wir für Sie mit unserem ambulanten Pflegedienst unterwegs.

Unser Ziel ist es, dass ältere und pflegebedürftige Menschen, solange es möglich ist, in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können.

Wir unterstützen Sie und Ihre Lieben bei allen Belangen.

Kategorie: fachinformationen

Pflegegrad 1 = geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegesachleistungen: kein Anspruch
  • Pflegegeld: kein Anspruch
  • Tages- und Nachtpflege: kein Anspruch
  • Kurtzeitpflege: kein Anspruch
  • Verhinderungspflege: kein Anspruch
  • Entlastungsgeld: 125 €
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 € pro
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.

Pflegegrad 2 = erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bei der Kommunikation oder Gestaltung des Alltagslebens

  • Pflegegeld: 316 € p.M.
  • Pflegesachleistung: 724 € p.M.
  • Tages- und Nachtpflege: 689 € p.M.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € p.M.
  • Verhinderungspflege: 1.612 € p.A.
  • Entlastungsgeld: 125 € p.M.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.

Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegeld: 545 € p.M.
  • Pflegesachleistung: 1.363 € p.M.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.298 € p.M.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € p.M.
  • Verhinderungspflege: 1.612 € p.A.
  • Entlastungsgeld: 125 € p.M.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.

Pflegegrad 4 die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • Pflegegeld: 728 € p.M.
  • Pflegesachleistung: 1.693 € p.M.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.612 € p.M.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € p.M.
  • Verhinderungspflege: 1.612 € p.A.
  • Entlastungsgeld: 125 € p.M.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.

Pflegegrad 5 deutet auf die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung hin.

  • Pflegegeld: 901 € p.M.
  • Pflegesachleistung: 2.095 € p.M.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.995 € p.M.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € p.M.
  • Verhinderungspflege: 1.612 € p.A.
  • Entlastungsgeld: 125 € p.M.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € p.M.
  • Hausnotruf: 25,50 € p.M.
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € p.M.
Kategorie: leistungen

Sie können sich bei uns immer auf die beste Qualifizierung unsere Mitarbeiter verlassen.

Zudem beraten wir Sie umfassende, im Umgang bei komplexen Krankheitsbildern oder bei schwierigen Antragsverfahren.

Wenn Sie Fragen und Hinweise haben, melden Sie sich gern bei uns.

Kategorie: fachinformationen

Die Entlastungsleistung ist eine zweckgebundene Zusatzleistung nach dem Pflegestärkungsgesetz II für Hilfebedürftige und zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Anspruch auf die Entlastungsleistung haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad.

Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Die Entlastungsleistung wird in einer Höhe 125 € pro Monat gewährt. Restbeträge können auf den Folgemonat übertragen werden.

Beträge, die am Ende des Jahres nicht benötigt wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Anschließend verfällt der Restbetrag.

Die Entlastungsleistung wird über eine Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden durch die Pflegekasse erstattet.

Weiter Informationen gibt es bei unseren Mitarbeitern von AssistyCare oder bei den Pflegekassen oder beim Bundesministeriums für Gesundheit.

Kategorie: leistungen

Wir stehen Betroffenen und Angehörigen zur Seite, wenn die medizinischen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Wir begleiten unheilbar Kranke und Sterbende und sind auch für die sorgenden Angehörigen eine Stütze.

Kategorie: leistungen

In unserer Tagespflege betreuen wir Hilfebedürftige bei den alltäglichen Aufgaben und unterstützen Sie in Ihrer Eigenständigkeit mit einem Pflege- und Kochdienst.

Unsere Mitarbeiter vor Ort stehen Ihnen ebenso zur Verfügung wie Ruheräume und ein zuverlässiger Fahrdienst.

Kategorie: leistungen

Auch ein pflegender Angehöriger kann aus Krankheit, aus beruflichen Gründen oder aufgrund von Erholungsurlaub ausfallen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege. Auch dann sind wir für Sie da!

Kategorie: fachinformationen

Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Kategorie: fachinformationen

Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung muss die Pflegekasse einen Beratungstermin ermöglichen.

Innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragstellung muss die Pflegekasse entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. In akuten Fällen ist eine Entscheidung innerhalb einer Woche fällig.

TIP: Braucht die Pflegekasse zu lang, stehen dem Antragsteller sofort 70 € pro Woche als Pauschale zu.

Schulung und Beratung

Sie können sich bei uns immer auf die beste Qualifizierung unserer Mitarbeiter verlassen.

Zudem beraten wir Sie umfassende, im Umgang bei komplexen Krankheitsbildern oder bei schwierigen Antragsverfahren.

Wenn Sie Fragen und Hinweise haben, melden Sie sich gern bei uns.

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