Alles Wissenswerte zum Pflegevertrag

Kategorie: fachinformationen

Vertragspartner sind der Pflegedienst und der Pflegebedürftige. Nur pflegebedürftige Person können Vertragspartner sein, denn der Vertragspartner ist zahlungspflichtig. Die Unterschrift kann aber auch eine bevollmächtigte Person geben. Wir empfehlen dann mit „in Vertretung“ zu unterzeichnen.

Die Pflegeleistungen müssen so genau wie möglich beschrieben werden. Beachten Sie auch die Nennung der Häufigkeit und die Tage an denen die Leistungen erbracht werden. Die Nennung des Pflegegrades oder des Moduls reicht nicht aus. Je genauer eine Leistung beschrieben wird, desto weniger Missverständnisse gibt es.

Die Kosten für die Leistungen sind so genau wie möglich aufzulisten. Hier sollte genannt werden, wer die Kosten welcher Leistungen übernimmt (Pflegekassen, Pflegebedürftige oder andere Institutionen).

TIP: Extrakosten wie Sonn- und Feiertagszuschläge müssen gesondert aufgelistet werden.

Die Gesamtkosten müssen neben den Einzelkosten auch ersichtlich sein. Änderungen der Preise sollten schriftlich angekündigt werden und dann mit den Pflegekassen abgesprochen werden.

Der Pflegebedürftige hat das Recht, alle Leistungen zu dokumentieren und gegenzeichnen zu lassen. Diese Nachweise sind für die Rechnungslegung entscheidend.

TIP: Haben Sie keine Hemmungen, Fragen zu stellen, wenn etwas unklar ist.

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