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fachinformationen
- Sie stellen einen Erstantrag bei der Pflegekasse, die den Krankenkassen angegliedert sind. In einem Brief oder in einem Anruf schildern Sie ihr Anliegen. Daraufhin erhalten Sie die Unterlagen für die beantragung schriftlich zu gesendet. Auch eine Online-Antragstellung ist bei einigen Krankenkassen bereits möglich.
- Der Medizinische Dienst der Krankenkasse sendet einen Gutachter zu Ihnen als Antragsteller. In diesem Gespräch wird besprochen, welche Leistungen in welchem Umfang benötigt werden.
TIP: Bitte beachten Sie, dass bei diesem Gespräch Angehörige oder Helfende anwesend sind. Hilfreich ist auch, die Begutachtung mit dem Gutachter eines Pflegedienst es durchführen zu lassen.
- Es gibt sechs Lebensbereich, die geprüft werden:
- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Mit einem Punktesystem zwischen 0 und 5 Punkten für verschiedene Leistungssstufen bewertet der Gutachter die Fähigkeiten des Antragstellenden. Aus der Punkteanzahl ergibt sich dann einer von fünf Pflegegraden.
- Wenn Sie sich nicht richtig eingestuft fühlen, legen Sie bitte einen Widerspruch ein.
TIP: Hilfreich ist auch die Beratung bei einem Pflegestützpunkt! Die Kontaktdaten finden Sie hier www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de