Die Entlastungsleistung ist eine zweckgebundene Zusatzleistung nach dem Pflegestärkungsgesetz II für Hilfebedürftige und zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Anspruch auf die Entlastungsleistung haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad.
Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Die Entlastungsleistung wird in einer Höhe 125 € pro Monat gewährt. Restbeträge können auf den Folgemonat übertragen werden.
Beträge, die am Ende des Jahres nicht benötigt wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Anschließend verfällt der Restbetrag.
Die Entlastungsleistung wird über eine Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden durch die Pflegekasse erstattet.
Weiter Informationen gibt es bei unseren Mitarbeitern von AssistyCare oder bei den Pflegekassen oder beim Bundesministeriums für Gesundheit.